Angaben zum "Jährlichen Dokument" nach § 10 WpPG
Nach § 10 des am 1. Juli 2005 in Kraft getretenen Wertpapierprospektgesetz (WpPG) hat der Gesetzgeber neue Veröffentlichungspflichten für börsennotierte Aktiengesellschaften eingeführt. Aufgrund dessen stellen wir künftig einmal jährlich unsere gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Veröffentlichungen wie Ad-hoc-Meldungen, Directors' Dealing-Mitteilungen, Jahresabschlüsse und Zwischenberichte in einem Dokument ("Jährliches Dokument") zusammen.
Im Geschäftsjahr 2007 hat die ATOSS AG die nachfolgend aufgelisteten Informationen veröffentlicht:
Sonstige Mitteilungen nach § 39 BörsenG i.V. m. dem zweiten Kapitel der BörsenzulassungsVO:
Hauptversammlung 2007
Sonstige Veröffentlichungen in eBundesanzeiger und Börsenpflichtblättern