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Directors‘ Dealings Meldungen
Die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der ATOSS Software AG sowie die mit diesen eng verbundenen Personen sind nach Art. 19 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch (MAR) verpflichtet, der ATOSS Software AG und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Eigengeschäfte mit Aktien der ATOSS Software AG zu melden. Der ATOSS Software AG wurden die unten stehenden Geschäfte gemeldet (seit dem 3. Juli 2016 nach Art. 19 MAR, zuvor nach § 15a Wertpapierhandelsgesetz).
Stimmrechtsmitteilungen
Stimmrechtsmitteilungen bei Erreichen von Meldeschwellen
Die ATOSS Software AG ist nach § 40 Abs. 1 WpHG verpflichtet, die Stimmrechtsmitteilungen, die ihr gemäß § 33 WpHG zugegangen sind, zu veröffentlichen. Dies erfolgt über die EQS Group AG. Wir bitten Aktionäre, die zur Abgabe von Stimmrechtsmitteilungen verpflichtet sind, ihre Mitteilung an folgende E-Mail-Adresse zu richten: votingrights@atoss.com.