Egal, ob am Fließband, am Schreibtisch oder – in einem ganz besonders sensiblen Bereich – in den eigenen vier Wänden, sollen Mitarbeiter durch eine per Gesetz vorgeschriebene Arbeitszeiterfassung einen effektiveren Arbeits- und Gesundheitsschutz genießen. Bisher galt nur eine EU-Richtlinie, die Firmen in Deutschland nicht zwingend umsetzen mussten. Das Präzedenz-Urteil des BAG hat nun die deutsche Legislative auf den Plan gerufen. Und dieses Gesetz wird auch die Zeit betreffen, die Angestellte im Home-Office arbeiten. Viele dieser Beschäftigten arbeiten in modernen, fortschrittlichen Konzernen, die ein kreatives, produktives Arbeiten durch ein Vertrauenszeitmodell ermöglichen. Nimmt der Gesetzgeber diesen Beschäftigten und Unternehmen mit der Pflicht zur Aufzeichnung jetzt deren Freiräume der Zeit?
Denn nicht nur die Corona-Pandemie hat das Arbeiten daheim salonfähig gemacht. Die anfängliche Angst mancher Arbeitgeber, die Kontrolle über ihre Mitarbeiter im Home-Office zu verlieren, stellte sich als unbegründet heraus. Sogar das Gegenteil war der Fall: Arbeitgeber berichten von produktiveren Angestellten, und die Mitarbeiter selbst sprechen von enormen Zeit- und Ressourcenersparnissen.
In den Kommentarspalten der deutschen Presse zu diesem Thema teilen sich die Befürworter und Gegner der neuen Regelung in zwei Lager: Mitarbeiter, die die strikte Vorgabe zur Zeiterfassung begrüßen und Angestellte, die fürchten, die zeitliche Freiheit, die ihnen ihr Arbeitgeber zugestanden hat, mit der Pflicht zur Aufzeichnung aufgeben zu müssen.
Dabei lassen sich die Auswirkungen diese Entscheidung für das Home-Office gut abschätzen. Unternehmen und Arbeitnehmer, die Vereinbarungen zur Vertrauensarbeitszeit geschlossen haben, und für die das Home-Office wichtiger Bestandteil ihres Lebens ist, können laut Rechtsexperten ihr Arbeitszeitmodell so weiterführen. Micha Klapp, Leiterin der Abteilung Recht beim DGB Bundesvorstand erklärte aktuell in einem hauseigenen Interview: „Vertrauensarbeitszeiten und Homeoffice sind weiter möglich. Klargestellt ist nun aber, dass der Arbeitgeber seiner Verpflichtung zum Arbeitsschutz auch in diesen Modellen nachkommen muss. Das heißt, er muss tätig werden, wenn Höchstarbeitszeiten überschritten werden oder Ruhezeiten nicht eingehalten werden.”
Das bedeutet im Detail für Arbeitgeber in der Zukunft: Sobald die tägliche Arbeitszeit die 8-Stunden-Marke überschreitet, sind laut § 16 des Arbeitszeitgesetzes die zusätzlichen Stunden vom Arbeitgeber aufzuzeichnen. Diese Dokumentation mussten in der Vergangenheit Mitarbeiter oft selbst durchführen. Arbeiten Mitarbeiter pro Tag dagegen nur bis zu 8 Stunden, besteht keine Pflicht der Aufzeichnung.
Es gibt es diverse Zeiterfassungssysteme, die Arbeitgebern wie Beschäftigten helfen, einfach und bequem Arbeitszeiten online zu erfassen. Renommierte Workforce Management Systeme erfüllen diese Aufgaben mit digitalen und mobilen Lösungen, die auch rechtlich verbindliche Vorgaben erfüllen, bereits jetzt und sind einfach in bestehende IT-Landschaften zu integrieren.