5 Fakten zur Pflegepersonalregelung – PPR 2.0

 

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Pflegenotstand mit Konsequenzen

Schon 2018 warnte eine Studie im British Medical Journal Quality and Safety dass Personalmangel in der Pflege die Patientensterblichkeit erhöht. Mit Einsetzen der Corona-Pandemie hat sich der Pflegemangel weiter verschärft. Besonders schwer zu besetzen sind Stellen von Intensivpflegern – so eine Analyse des Jobportals Indeed aus dem Februar. Dabei komme immer mehr der Branchen-Ausstieg der Fachkräfte zum Tragen. „Arbeitsbedingungen verbessern!“ – so lautet vielfach der Ruf, um die Situation zu entschärfen. Ein Vorstoß dazu ist PPR 2.0, eine neue Pflegepersonalregelung aus der Feder der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), dem Deutschen Pflegerat (DPR) und der Gewerkschaft ver.di aus dem Januar 2020. Die Regelungen können den Klinikalltag und die Investitionssicherheit vieler Stationen tiefgreifend beeinflussen. Auch wenn das Bundesgesundheitsministerium die Umsetzung bisher nicht klar beschlossen hat – Handlungsbedarf ist vorhanden.

Übergangslösung gegen den Pflegemangel

1. Update PPR

Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG bezweifelt, dass der aktuelle Pflegepersonalquotient ausreicht, um eine bedarfsorientierte Personaldecke in Krankenhäusern sicherzustellen. Denn unnötige Bürokratisierung verhindere einen sinnvollen Einsatz des Personals im Sinne der Realität im Krankenhaus. 
Die PPR 2.0 soll als Interimsinstrument den Pflegepersonalbedarf für die unmittelbare Patientenversorgung ermitteln. Und zwar auf allen bettenführenden, somatischen Stationen für Erwachsene im gesamten Krankenhausumfeld. Sie ersetzt die seit 1992 bekannte Pflege-Personalregelung (PPR) und soll die Versorgungssituation wieder stärker am Patienten ausrichten. Vertreter der Gesundheitsbranche versprechen, dass sich damit Pflegepersonal zielgerichteter einsetzen lässt und Qualität gesichert wird.

2. Realistische Zeitwerte ermitteln

Was ist neu? Die Zeitwerte pro Patienten sollen mithilfe einer Matrix den echten Pflegepersonalbedarf abbilden. 

Dazu werden Patienten täglich in je vier Grund- und Spezialpflege-Leistungsstufen eingeteilt. Unter die Grundstufen fallen z.B. Körperpflege, Ernährung oder Mobilisation, zu den Spezialstufen zählen Leistungen im Rahmen von operativen Maßnahmen oder der Wundversorgung. Jeder Stufe ist ein Minutenwert zugeordnet. Hinzu kommen Grund- und Fallwerte als Basis, um Leistungen ohne direkten Patientenbezug, wie z.B. die Ablauforganisation oder Aufnahmen und Entlassungen abzubilden. Der zusammengefasste Wert aller Patienten ergibt den Pflegepersonalbedarf des Hauses.

3. Mehr Pflegezeit 

Um die Pflegezeit pro Patient zu erhöhen,  wurden die Zeitintervalle angepasst und die Nachtschicht fällt nun zwischen 22.00 und 6.00 Uhr statt ab 20.00 Uhr. Außerdem sollen nachts mindestens zwei Pflegekräfte pro Station zur Verfügung stehen. Ein Ausfallkonzept soll die neuen Personalbemessungsplänen auch bei kurzfristig erkrankten Mitarbeitern tragfähig machen.  Nach einem Pre-Test in 44 Krankenhäusern wurde das Konzept im Januar 2020 vorgestellt. Die ersten Einschätzungen versprechen eine Erhöhung des Pflegezeitbedarfs pro Patienten um 8,1 Prozent gegenüber der bisherigen Pflegepersonalregelung.

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4. Wie trägt die Regelung zur Attraktivität der Pflege bei? 

Die Zuweisung von Personal verantwortet laut DKG wieder das Krankenhaus selbst. Die Hoffnung ist, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege zu entlasten. Laut ver.di-Vertreterin Sylvia Bühler wird die Umsetzung mehr Pflegepersonal erfordern. Entsprechend sind Sanktionen bei Nichterfüllung geplant, die zwangsläufig dazu führen sollen Personal aufzustocken und Arbeitsbedingungen zu schaffen, die den Pflegebedarfen gerecht werden. Damit werde ein Beitrag zur höheren Attraktivität des Berufs leisten. 
 

5. Umsetzung mit zeitgemäßen digitalen Tools

Die meisten Krankenhäuser arbeiten schon heute mit digitalen Personalplanungs-Tools, um die Besetzung der Schichten entlang der komplexen Tarife und Dienstarten regelkonform umzusetzen. Natürlich bringt die Einführung des PPR 2.0 neuen Anforderungen an Software und Dokumentationsprozesse mit sich, die dort Eingang finden müssen. Ein zeitgemäßes, digitales Workforce Management bildet derlei Anpassungen problemlos ab. Der täglichen Personaleinteilung nach Patientenbedarfen steht dann nichts mehr im Weg.

Pflegegrafik PPR

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Lässt sich der Pflegenotstand wegregeln?

Die PPR 2.0 ist bewusst als Übergangslösung gedacht, Kritik bleibt aber auch hier nicht aus. So bezeichnen der Bundesverband Pflegemanagement und die Fachgesellschaft Profession Pflege das Vorhaben als lediglich „formale Aufstockung“ – der Mangel an Fachkräften lasse sich durch die reinen Vorgaben an Mindestbesetzungen nicht abwenden und bringe, z.B. durch erhöhten Schulungsbedarf und durch die tägliche Einstufung der Patient:innen auch Belastungen für das Bestandspersonal mit sich. Aber gerade, weil in der Diskussion auch das Patientenwohl im Mittelpunkt steht, müssen weitere Maßnahmen zur Wertschätzung des Pflegepersonals ergriffen werden.

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