Fleischindustrie aus für Werksverträge Ballon Kuh

Eine Branche unter Druck

31.07.2020

Aus für Werkverträge in der Fleischindustrie - digitale Arbeitszeiterfassung wird zur Pflicht

Nun ist es beschlossen. Bereits Ende Mai hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil angekündigt, in der Fleischindustrie „aufzuräumen“. Jetzt hat das Kabinett dem Entwurf eines "Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz" zugestimmt.  

Werkverträge für Betriebe ab 50 Mitarbeiter nicht zulässig

Das Papier sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2021 in der Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung kein Fremdpersonal auf der Grundlage von Werkverträgen eingesetzt werden darf. Weiter soll ab dem 1. April 2021 auch die Arbeitnehmerüberlassung verboten werden. Ausgenommen sind Betriebe, die unter 50 Mitarbeiter beschäftigen. Nach der Sommerpause berät der Bundestag und Bundesrat über das Gesetz.

Digitale Zeiterfassung soll Pflicht werden

Neben dem Verbot von Werkverträgen wird die Einführung einer digitalen Arbeitszeiterfassung verpflichtend und die Bußgelder bei Arbeitszeitverstößen von 15.000 Euro auf 30.000 Euro verdoppelt. Im vergangenen Jahr deckten Behörden in Nordrhein-Westfalen allein 5.900 Verstöße gegen das Arbeitszeitrecht auf.

Es ist eine Revolution in einer ganzen Subbranche, die Unternehmen zum Handeln auffordert. Denn neben der digitalen Zeiterfassung wird mit dem Verbot von Werkverträgen auch der flexible und kostenoptimierte Personaleinsatz ein wichtiges Thema. Das Argument der Fleischindustrie, man sei aufgrund der hohen Saisonalität auf Werkverträge angewiesen, ist insofern haltlos, als dass über flexible Arbeitszeitmodelle, eine Analyse des Personalbedarfs und eine professionelle Personaleinsatzplanung saisonale Peaks effizient abgefedert werden können. Das setzen viele unserer Kunden, die in volatilen Marktumfeldern agieren, tagtäglich im Arbeitsalltag um. Doch um diese Flexibilität zu gewährleisten braucht es das richtige Steuerungselement.

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