Kurzarbeit

Wiki Schmuckbild 4 Mann und Frau diskutieren

Bedeutung Kurzarbeit

Kurzarbeit Definition

Kurzarbeit bedeutet, dass die gesamte Belegschaft oder auch nur ein Teil der Belegschaft eine geringere Anzahl an Stunden arbeiten, als sie es laut Vertrag müssten. Ein Unternehmen bzw. ein Arbeitgeber hat die Möglichkeit Kurzarbeit anzumelden, wenn aus seiner Sicht „aus wirtschaftlichen Gründen ein kurzfristig erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt, der nicht zu vermeiden ist“1. Durch die Corona-Krise ist Kurzarbeit seit nunmehr einiger Zeit ein sehr relevanter Begriff, der jedoch schon bereits seit 1957 existiert. 

Was bedeutet Kurzarbeit

Wenn ein kompletter Arbeitsausfall vorliegt spricht man von Kurzarbeit 0. 
Ein Beispiel für Arbeitsstunden bei Kurzarbeit: Ein Produktionsbetrieb beschäftigt 200 Arbeitnehmer. Aufgrund eines erheblichen Arbeitsausfalls beantragt das Unternehmen Kurzarbeit. 100 Beschäftigte gehen zu 50 Prozent in Kurzarbeit, die restlichen 100 Beschäftigten in die Kurzarbeit 0, sodass durch die Kurzarbeit Arbeitszeit entfällt bzw. die Kurzarbeit Stunden der Arbeitsleistung auf null reduziert.

Kurzarbeit Modelle

Welche Kurzarbeit Modelle gibt es? Hierbei gibt die Bundesagentur für Arbeit generell drei Formen an:

  • Kurzarbeitergeld: Hierbei handelt es sich um das reguläre Kurzarbeit Modell, wie es soeben beschrieben wurde. 
  • Saison-Kurzarbeitergeld: Hierbei handelt es sich um Hilfszahlungen, die während der Schlechtwetterzeit in Anspruch genommen werden können, um Entgeltausfälle auszugleichen. 
  • Transferkurzarbeitergeld: Strukturiert sich ein Betrieb neu – in welchem Ausmaß dies auch geschieht – kann das Unternehmen für seine Beschäftigten Transferleistungen beantragen und sie so unterstützen.

Weitere Informationen:

Kurzarbeit beantragen: Wie läuft das ab?

Die Bundesagentur für Arbeit gibt hier einen kurzen Leitfaden, um Kurzarbeit beantragen zu können. Dabei sind folgende fünf Schritte zu beachten: 

  • Schritt 1: Kurzarbeit anzeigen: Der Betrieb füllt ein entsprechendes Formular aus und informiert die zuständige Agentur für Arbeit über die Notwendigkeit der Kurzarbeit
  • Schritt 2: Bewilligung der Anzeige: Die zuständige Agentur prüft den Antrag. Ist dies erfolgreich, kann Kurzarbeitergeld beantrag werden
  • Schritt 3: Gehälter zahlen: Der Betrieb zahlt den Arbeitnehmern das Gehalt, sowie das Kurzarbeitergeld jeden Monat aus
  • Schritt 4: Antrag stellen: Der Betrieb beantragt für jeden Monat die Erstattung des Kurzarbeitergeldes
  • Schritt 5: Bewilligung: Die zuständige Agentur prüft den Antrag. Ist er genehmigt, wird dem Betrieb das Kurzarbeitergeld erstattet und rückwirkend für den vergangenen Monat ausgezahlt

Weitere Details können Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit entnehmen. 

Digitales Workforce Management in Krisenzeiten? Wir geben Ihnen Tipps, worauf es ankommt.

Wie läuft Kurzarbeit ab?

Welche Voraussetzungen müssen für Kurzarbeit gegeben sein?

Generell trägt ein Unternehmen die Verantwortung dafür, dass alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit genügend Arbeit versorgt sind. Auch wenn dies nicht der Fall ist, ist es zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Allerdings kann es, im Falle eines drohenden Insolvenzantrages oder drohender Entlassung von Beschäftigten, Kurzarbeit beantragen bzw. Kurzarbeit einführen. Der Lohn der Mitarbeiter wird reduziert und dieser Verlust wird anteilig mit dem Kurzarbeitergeld ausgeglichen bzw. kompensiert.

Kann Kurzarbeit einfach so eingeführt werden?

Nein, Kurzarbeit kann nicht einfach so eingeführt werden. Ist in einem Unternehmen ein Betriebsrat vorhanden, muss dieser in die Entscheidung Kurzarbeit zu beantragen mit einbezogen werden – eine Betriebsvereinbarung regelt dann die Rahmenbedingungen. Kurzarbeit darf nicht einseitig angeordnet werden, sondern bedarf auch ohne Betriebsrat einer Abstimmung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. In diesem Fall muss der Arbeitgeber „mit allen Arbeitnehmern im Rahmen einer einzelvertraglichen Vereinbarung Entscheidungen zur Einführung und Ausgestaltung treffen.“2 

Was ist bei Kurzarbeit zu beachten?

Mit dem Gesetz zur Erleichterung von Kurzarbeit ist es Unternehmen während der Corona-Krise vereinfacht worden, Ansprüche auf Kurzarbeitergeld geltend zu machen. Folgende Voraussetzungen oder Bestimmungen gelten dabei gemäß dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales bis zum 31. Dezember 2021: 

  • Unternehmen, die bis 30. September 2021 mit Kurzarbeit beginnen, haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn mindestens zehn Prozent der Belegschaft von Arbeitsausfall betroffen ist. Generell liegt diese Grenze für den Anspruch auf Kurzarbeitergeld bei einem Drittel
  • Es ist nicht notwendig, dass Mitarbeiter Minusstunden aufbauen, bevor Kurzarbeitergeld gezahlt wird. Auch hier gilt: Die Kurzarbeit muss bis zum 30. September begonnen werden
  • Auch Leiharbeiter und Leiharbeiterinnen können Kurzarbeitergeld erhalten
  • Die Bezugsdauer ist, wenn bis zum Kalendermonat Dezember 2020 Kurzarbeit eingeführt wurde, auf 24 Monate verlängert, maximal bis zum 31. Dezember 2021
  • Beiträge zur Sozialversicherung werden Arbeitgebern in voller Höhe erstattet. Wieder gilt: Bis zum 30. September. Wird bis zu diesem Tag Kurzarbeit angemeldet, werden die Beiträge bis 31. Dezember zu 50 Prozent erstattet
  • Die Erstattung dieser Beiträge ist nach Stellung eines Insolvenzantrages ausgeschlossen
  • Bei einem Entgeltausfall der Arbeitnehmer von mindestens 50 Prozent erhöht sich das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Bezugsmonat – ab März 2020 gerechnet – auf 70 Prozent; 77 Prozent bekommen Haushalte mit Kind
  • Nach sieben Monaten Bezug bzw. Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld folgt eine Erhöhung auf 80 bzw. 87 Prozent. Diese Regelungen gelten bis 31. Dezember 2021 und für alle Arbeitnehmer, die bis zum 31. März 2021 Anspruch auf Kurzarbeitergelt hatten

Was bedeutet Kurzarbeit für den Arbeitgeber?

Welche Unternehmen können Kurzarbeit anmelden?

Generell können alle gewerblichen Betriebe Kurzarbeit anmelden, unabhängig von der Größe des Unternehmens. Auch wie viele Mitarbeiter ein Betrieb vorweisen muss, um per Antrag Kurzarbeitergeld beziehen zu können, ist klar geregelt: Voraussetzung ist, dass es mindestens einen beschäftigten Arbeitnehmer gibt3.  Der Öffentliche Dienst ist in der Regel von Kurzarbeit ausgeschlossen. Mögliche Ausnahmefälle: „Liegt aber ein unabwendbarer Grund für Kurzarbeit vor (z.B. behördlich angeordnete Schließungen), kann auch für diese ArbeitnehmerInnen Kurzarbeitergeld beantragt werden.“4  

Welche Mitarbeiter haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld? 

Für Arbeitnehmer, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, kann Kurzarbeitergeld gezahlt werden, wenn die notwendigen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Das gilt auch für ausländische Beschäftigte. Da geringfügig Beschäftigte keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen, kann für sie kein Kurzarbeitergeld beantragt werden.

Kurzarbeit Überstunden: Was gilt?

Prinzipiell sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, Überstunden, die vor Beginn der Kurzarbeit angefallen sind, abzubauen5. Während der laufenden Kurzarbeit darf Mehrarbeit nicht angeordnet werden. Denn dann wäre die Voraussetzung des Arbeitsausfalls nicht mehr gegeben. Nur in dringenden Ausnahmefällen darf sie geleistet werden. Dies hat jedoch auch Auswirkung auf das Kurzarbeitergeld, „da das Entgelt für die Überstunden beim Soll-Entgelt abzuziehen und beim Ist-Entgelt hinzuzurechnen ist. Damit erhält der Mitarbeiter vom Arbeitgeber zusätzlich das Arbeitsentgelt für die geleisteten Überstunden, andererseits vermindert sich sein Anspruch auf Kug.“6

Wiki Schmuckbild 11 Ein Mann steht auf einem Berg und schaut in die Ferne

Kurzarbeit Urlaub Regelungen

Seit dem 1. Januar 2021 gilt laut der Weisung der Arbeitsagentur, das Erholungsurlaub auch zur Vermeidung von Kurzarbeit eingebracht werden muss, sofern die Urlaubswünsche der Arbeitnehmer dem nicht entgegenstehen.

Das heißt, dass Unternehmen auch den Urlaub einbringen müssen, um einen Arbeitsausfall zu verhindern, bevor sie Kurzarbeit anmelden. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.
Zu beachten ist auch: Wenn Mitarbeiter sich über einen längeren Zeitraum in Kurzarbeit null befinden, erwerben sie keinen Urlaubsanspruch und der Arbeitgeber kann entsprechend die Urlaubstage kürzen.

Diese Regelung zum Urlaubsanspruch wurde auch durch ein Urteil des LAG Düsseldorf bestätigt. 

Kurzarbeit Krankheit

Was sind die Rechte und Pflichten bei Kurzarbeit bezüglich Krankheitsfällen. Dort muss man laut Arbeitsagentur zwischen zwei Fällen unterscheiden. 

  • Krankheitsbeginn während der Kurzarbeit
  • Krankheitsbeginn vor der Kurzarbeit

Prinzipiell gilt: Tritt der Ausfall eines Mitarbeiters während der angemeldeten Kurzarbeit ein, kann der Arbeitgeber Kurzarbeitergeld für diesen Arbeitnehmer erhalten. Besteht bereits eine Krankheit und die Kurzarbeit wird angemeldet, wird kein Kurzarbeitergeld bezahlt.

Steuer Nachzahlen Kurzarbeit

Ein wichtiges Thema für Arbeitnehmer ist die Besteuerung des Kurzarbeitergelds. Dieses ist generell steuerfrei. Allerdings unterliegt das Kurzarbeitergeld dem Progressionsvorbehalt. Prinzipiell heißt das, dass das Kurzarbeitergeld zwar weiterhin steuerfrei bleibt, es aber gleichzeitig den Steuersatz eines Arbeitnehmers erhöht. 

Daher muss das Kurzarbeitergeld in der Steuererklärung angegeben werden. Die Höhe des Kurzarbeitergeldes, welches in der Steuererklärung angegeben werden muss, kann aus dem Lohnsteuerbescheid des Arbeitgebers entnommen werden. Dieser Betrag muss in der Anlage N der Steuererklärung angegeben werden. 

Im Allgemeinen gilt: Wenn solche steuerfreien Lohnersatzleistungen einen Betrag von 410 Euro im Jahr übersteigen, besteht die Pflicht zur Steuererklärung.


1,3,4 DGB: Corona und Kurzarbeit: Was ArbeitnehmerInnen und Betriebsräte wissen müssen
2 Arbeitsrechte.de | Kurzarbeit Voraussetzungen
5 Arbeitsrecht Bad Homburg
6 Haufe | Kurzarbeit Rechte und Pflichten

Disclaimer: 
Die Inhalte unserer Internetseite – und somit auch die Inhalte dieses Artikels – recherchieren wir mit größter Sorgfalt. Dennoch können wir keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereit gestellten Informationen übernehmen. Die Informationen sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keinerlei Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte unbedingt einen Rechtsanwalt bzw. Ihren Steuerberater.

Das könnte Sie auch interessieren