Maximale Arbeitszeit

Hinsichtlich der maximalen Arbeitszeit müssen Unternehmen ein umfangreiches Regelwerk beachten. Mit digitaler Zeiterfassung können Organisationen alle Daten einfach im Blick behalten: 

  • Tägliche Höchstarbeitszeiten
  • Ruhe- und Pausenzeiten
  • Regelungen zu Sonn- und Feiertagsarbeit

Was für eine digitale Arbeitszeiterfassung mit maximalem Mehrwert notwendig ist, erfahren Sie in unserer Checkliste. 

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Was ist die maximale Arbeitszeit pro Tag?

Die maximale Arbeitszeit pro Tag ist, wie auch die maximale Arbeitszeit pro Woche, im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt und ist im Arbeitsvertrag festgeschrieben. Hierzu sagt der Gesetzgeber in § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer, dass die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten dürfe.

Wie viele Stunden dürfen Arbeitnehmer in der Woche arbeiten?

Die maximale Arbeitszeit pro Woche laut Arbeitszeitgesetz beträgt 48 Arbeitsstunden, die maximale Arbeitszeit pro Monat beläuft sich auf 192 Stunden. Zur Einhaltung der wöchentlichen Arbeitszeit sind Arbeitgeber laut Arbeitsrecht verpflichtet.

Maximale Arbeitszeit pro Tag Ausnahmen

Darüber hinaus gibt es die Ausnahmeregelung, dass die gesetzliche Arbeitszeit auf zehn Stunden am Arbeitstag verlängert werden kann, „wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.“1 Vollständige Regelungen, sowie sämtliche abweichenden Regelungen bzw. die maximale Arbeitszeit pro Tag Ausnahmen lassen sich dem ArbZG entnehmen.

wiki Maximale Arbeitszeit pro Tag Beispiel für Maximale Arbeitszeit und die Höchstarbeitszeit pro Tag Nach 6 Monaten müssen Überstunden ausgeglichen werden

Bei einer angeordneten Mehrarbeit von 24 Stunden über einen Zeitraum von zwei Wochen müssen diese Überstunden in sechs Monaten ausgeglichen werden

Nehmen wir einmal an, die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers erhöht sich aufgrund betrieblicher Anforderungen des Arbeitgebers für einen Zeitraum von 14 Tagen auf 60 Stunde pro Woche. Dann kommt er innerhalb dieses Zeitraums mit Überstunden auf eine Gesamtarbeitszeit von 120 Stunden. Die Höchstarbeitszeit pro Woche (gesetzliche Höchstarbeitszeit) überschreitet damit um 120-96=24 Stunden Mehrarbeit die wöchentliche Arbeitszeit. Diese Überstunden müssen gemäß den Regelungen zur gesetzlichen Arbeitszeit innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen ausgeglichen werden. Erst mit diesem Ausgleichszeitraum ist sichergestellt, dass die Höchstarbeitszeit pro Tag eingehalten wird.

Weitere Ausnahmen bezüglich Höchstarbeitszeit pro Tag

Ausnahmen bezüglich der gesetzlichen Arbeitszeit können durch einen Tarifvertrag oder durch eine Betriebsvereinbarung, die einen Tarifvertrag zur Grundlage hat, getroffen werden. Allerdings auch nur in einem gewissen gesetzlichen Rahmen. Diese Ausnahmefälle sind in § 7 Abweichende Regelungen festgeschrieben. Darüber hinaus kann eine Aufsichtsbehörde in die Vorgaben eingreifen. In § 15 Bewilligung, Ermächtigung sind hier ebenfalls gesetzliche Regelungen vorgeschrieben. 

Darüber hinaus gilt:

  • Die maximale Arbeitszeit pro Tag für Jugendliche darf laut dem Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG) nicht länger als acht Stunden betragen 
  • Schwangere und stillende Frauen sind per Gesetz ebenfalls von einer Ausnahme bezüglich der täglichen Arbeitszeit (Höchstarbeitszeit) betroffen. § 4 im Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz - MuSchG) schreibt hier eine maximale Arbeitszeit von 8 ½ Stunden vor. 
  • Laut § 207 SGB IX Mehrarbeit  können schwerbehinderte Menschen auf ihr Verlangen hin von Mehrarbeit freigestellt werden.

Gibt es Ruhezeiten und verpflichtende Pausen?

Maximale Arbeitszeit pro Tag mit Pause

Das Arbeitszeitgesetz schreibt auch Ruhepause und Pausenzeit vor. Dies ist in § 4 Ruhepausen geregelt. Prinzipiell besagt dieser Paragraf, dass bei einer Arbeitszeit zwischen sechs und neun Stunden dem Arbeitnehmer eine gesetzliche Pause von mindestens 30 Minuten zusteht. Übersteigt die Arbeitszeit neun Stunden, so erhöht sich der Pausenanspruch auf mindestens 45 Minuten. Generell gilt: „Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.“

Regelungen zur Ruhezeit

Als Ruhezeit wird diejenige Zeit beschrieben, die zwischen dem Ende der Arbeit an einem Tag bis zum Wiederaufnehmen der Arbeit am darauffolgenden Tag liegen darf. Dazu beschreibt § 5 ArbZG , dass sie mindestens elf Stunden betragen muss. Absatz 2 und 3 dieses Paragrafen geben hierbei Ausnahmen für folgende Bereiche vor: 

  • Krankenhäuser
  • Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen
  • Gaststätten
  • Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung
  • Verkehrsbetriebe
  • Rundfunk
  • Landwirtschaft
  • Tierhaltung

Hier kann um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn „jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird“. Weitere Details zur Regelung beispielsweise bei Rufbereitschaft bzw. Bereitschaftsdienst können Sie hier entnehmen. 

Höchstarbeitszeiten gesetzeskonform einhalten? Wie es funktioniert, erfahren Sie in unserer Checkliste.

Arbeitsschutzgesetz maximale Arbeitszeit

Generell hat die maximale Arbeitszeit immer den Schutz der Arbeitnehmer im Fokus. Doch definiert das Arbeitsschutzgesetz maximale Arbeitszeit genau? Im Allgemeinen ist im ArbSchG keine maximale Arbeitszeit definiert, da diese bereits im ArbZG steht. Das Arbeitsschutzgesetz dient hingegen eher dazu, „Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.“2  Doch auch § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen sieht in diesem Zusammenhang die Gestaltung der Arbeitszeit als eine mögliche Gefährdung. 

Was gilt bei Sonn- und Feiertagsarbeit? 

Generell gilt laut § 9 Sonn- und Feiertagsruhe, dass Arbeitnehmer an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen zwischen 0 und 24 Uhr nicht beschäftigt werden dürfen. Abweichend von diesem Paragrafen dürfen Arbeitnehmer laut § 10 ArbZG beschäftigt werden, wenn die Arbeit nicht in an Werktagen ausgeführt werden kann. Dazu zählen beispielsweise: 

  • Not- und Rettungsdienste
  • Feuerwehr
  • Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit
  • Funktionsfähigkeit von Gerichten und Behörden
  • Krankenhäuser und Einrichtung zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen
  • Gaststätten
  • Musikaufführungen
  • Rundfunk, Tages- und Sportpresse u.v.m

Hier finden Sie eine gesammelte Auflistung aller Ausnahmeregelungen gemäß § 10 ArbZG.

Darüber hinaus regelt § 11 ArbZG den Ausgleich von Sonn- und Feiertagsarbeit über das Jahr verteilt. U.a. müssen mindestens 15 Sonntage im Jahr frei sein und es muss bei einer Sonntagsbeschäftigung ein Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen gewährt werden. Bei in der Woche gelagerten gesetzlichen Feiertagen sind es acht Wochen. Weitere Ausnahmeregelungen finden sich in den § 12 und 13 ArbZG.

Maximale Arbeitszeiten international

Betrachten wir einmal die Regelungen über die deutschen Landesgrenzen hinaus und blicken auf den gesamten EU-Raum, so fällt auf, dass es auch hier einheitliche Regeln gibt, an die sich die EU-Mitgliedsstaaten halten müssen. Die RICHTLINIE 2003/88/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung schreibt hierbei einige Grundsätze vor, an die sich die Mitgliedsstaaten halten müssen. In diesem Fall sind das u.a.3

  • Ruhezeit von mindestens elf Stunden
  • Verpflichtende Pause nach sechs Stunden Arbeit
  • Ein freier Tag in einem 7-Tage-Zeitraum
  • Wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden
  • Mindestens vier Wochen Anspruch auf Urlaub

Von diesen grundlegenden Regelungen dürfen Arbeitgeber abweichen, jedoch immer unter der Prämisse, dass gewisse festgeschriebene Ausgleichszeiträume geschaffen werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Exkurs EuGH-Urteil

Mit dem EuGH-Urteil vom 14. Mai 2019 zur verpflichtenden Zeiterfassung hat sich zudem die Grundlage hinsichtlich Arbeitnehmerschutz und Höchstarbeitszeiten für Unternehmen verschärft. Denn der EuGH schreibt nun seinen Mitgliedsstaaten vor, dass die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen werden muss, ein verlässliches, objektives und zugängliches System zu schaffen, um die alle Arbeitszeiten zu dokumentieren. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Höchstarbeitszeiten konsequent eingehalten und die Gesundheit der Mitarbeiter geschützt werden. Mehr dazu finden Sie hier.

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Quellen:
§3 Arbeitszeitgesetz
§1 Arbeitsschutzgesetz 
EU-Info: Europäische Regeln für die Arbeitszeit

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